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Immobilie verkaufen in Leipzig: Ablauf und Unterlagen

Der Verkauf einer Immobilie in Leipzig unterscheidet sich im Ablauf nicht vom Rest der Republik: Unterlagen zusammenstellen, Wert ermitteln, vermarkten, beim Notar beurkunden, Grundbuch umschreiben. Der Unterschied liegt im Objekt — Leipzig hat einen sehr großen Gründerzeit-Altbaubestand, und ein erheblicher Teil davon ist in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Damit verdoppelt sich die Unterlagenliste: Neben den Papieren zur Wohnung brauchen Sie die der Eigentümergemeinschaft.

Die Unterlagen der Gemeinschaft

Bei einer Eigentumswohnung kauft der Interessent zwei Dinge: seine Wohnung und einen Anteil an einem gemeinschaftlichen Gebäude. Über das zweite entscheidet er anhand von Papieren, die nicht Ihnen gehören, sondern der Gemeinschaft. Sie brauchen:

  • die Teilungserklärung samt Aufteilungsplan — sie regelt, was Sondereigentum ist und was allen gehört, und was mit Keller, Dachboden, Hof und Stellplatz ist
  • die Gemeinschaftsordnung mit den Regeln zu Stimmrecht, Kostenverteilung und Nutzung
  • die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre — hier steht, was beschlossen, gestritten und aufgeschoben wurde
  • die Hausgeldabrechnungen und den aktuellen Wirtschaftsplan
  • den Stand der Erhaltungsrücklage und alle beschlossenen oder anstehenden Sanierungen

Der letzte Punkt ist der heikelste. Ist eine größere Maßnahme am Gemeinschaftseigentum beschlossen, ist das für den Käufer bares Geld und gehört auf den Tisch. Die Verwaltung stellt diese Unterlagen zusammen — fragen Sie früh an, das dauert.

Sanierungsstand belegen, nicht behaupten

„Saniert" ist kein definierter Begriff. Im Altbau kann er alles heißen von neuer Tapete bis zu neuen Leitungen, neuem Dach und neuen Fenstern. Käufer wissen das und fragen nach. Antworten Sie mit Belegen: Welches Gewerk wurde wann gemacht, von wem, und gibt es die Rechnung? Interessant sind vor allem Dach, Fassade, Fenster, Heizungsanlage, Elektrik und Steigleitungen. Was Sie nicht belegen können, sollten Sie nicht als saniert bezeichnen.

Der Energieausweis muss vorliegen, bevor Sie inserieren. Bei Altbauten fällt er oft anders aus, als Eigentümer erwarten — das ist kein Grund, ihn zurückzuhalten, sondern einer, ihn einzuordnen: Er bewertet das Gebäude, nicht Ihre Wohnkultur.

Ein Detail, das im Gründerzeitbestand regelmäßig für Diskussionen sorgt, ist die Wohnfläche. Bei Dachschrägen, Erkern und hohen Räumen weichen die Angaben aus alten Papieren mitunter von einer heutigen Berechnung ab. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie die Fläche ermitteln, statt eine Zahl aus dem Kaufvertrag von damals zu übernehmen. Die Fläche steht später im Exposé und im Kaufvertrag — sie sollte stimmen.

Denkmal-Eigenschaft frühzeitig klären

Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt es in einem geschützten Bereich, ändert das die Spielregeln für den Käufer — bei Fenstern, Fassade, Dach und Anbauten braucht er Genehmigungen, die er sonst nicht bräuchte. Prüfen Sie den Status, bevor Sie inserieren, und schreiben Sie ihn ins Exposé. Verschweigen bringt nichts: Spätestens die Bank des Käufers findet es heraus. Umgekehrt gilt: Erklären Sie eine Immobilie nicht zum Denkmal, weil sie alt und hübsch ist. Maßgeblich ist der Eintrag, nicht das Baujahr.

Wert und Ablauf

Für den Preis gilt: herleiten, nicht schätzen. Der Gutachterausschuss der Stadt führt die Kaufpreissammlung und veröffentlicht Bodenrichtwerte — beides ist anfragbar. Eine Bewertung durch Makler oder Sachverständigen übersetzt Zustand, Lage, Grundriss und Sanierungsstand in ein nachvollziehbares Verfahren. Bei Eigentumswohnungen zählt zusätzlich der Zustand des Gemeinschaftseigentums; eine schön hergerichtete Wohnung in einem Haus mit sanierungsbedürftigem Dach ist etwas anderes als dieselbe Wohnung mit voller Rücklage.

Danach läuft es geradeaus: Exposé, Besichtigungen, Verhandlung, Prüfung der Finanzierung, Kaufvertragsentwurf, Beurkundung. Der Notar arbeitet neutral für beide Seiten; zwischen Entwurf und Termin liegt eine Lesefrist. Es folgen Auflassungsvormerkung, Kaufpreiszahlung und Umschreibung im Grundbuch. Die Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch und wird üblicherweise vom Käufer getragen. Die Provision ist zu vereinbaren und wird in der Regel geteilt. Ob eine Spekulationsfrist greift, hängt von Haltedauer und Nutzung ab und gehört zum Steuerberater.

Fazit

In Leipzig entscheidet meist nicht die Wohnung über den Verkauf, sondern das Haus drumherum. Holen Sie Teilungserklärung, Protokolle, Abrechnungen und Rücklagenstand bei der Verwaltung an, belegen Sie den Sanierungsstand mit Rechnungen statt mit Adjektiven, und klären Sie die Denkmal-Frage vor dem ersten Inserat. Dann trägt der Rest sich fast von selbst.

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